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Aerztliche Kontrolluntersuchnung |
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Wehrdienstentlassene, welche nicht im Besitz des zivilen FA der Kat C sind, haben sich in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten dieser Kontrolluntersuchung zu unterziehen und zwar bis zum 50. Altersjahr alle 5 Jahre ab 50 alle 3 Jahre und ab 70 alle 2 Jahre. Je nach Kanton kann diese Untersuchung durch den Hausarzt oder durch einen speziell bezeichneten Vertrauensarzt durchgeführt werden.
Die ärztliche Bestätigung der Fahrtauglichkeit ist beim Führen der schweren Motorfahrzeuge in der ausserdienstlichen Tätigkeit auf sich zu tragen.
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