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Duro, ein Lieferwagen der keiner ist |
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Ein
Beitrag von Herrn Brändli, Heer, UG Ausbildungsführung, Militärische
Unfallverhütung (Fachinfo 2/98 BALOG)
Die
Bezeichnung lautet offiziell Lieferwagen 2,2 t, gl 4x4, DURO. Im militärischen
Umgangston bezeichnet man ihn nur als Lieferwagen. Beides ist falsch, denn der
Bucher DURO ist eigentlich ein Lastwagen, wie übrigens auch der UNIMOG S.
Militärische Bezeichnungen können ganz schön verwirren. Übermittlungssoldat Fankhauser staunte nicht
schlecht, als ihn der Kantonspolizist stoppte und ihm erklärte, er befinde sich
mit seinem DURO in einem Fahrverbot. Ob er das Schild Verbot für Lastwagen
nicht gesehen habe, fragte dieser ihn. Gesehen
schon, aber das interessiert mich nicht, konterte Fankhauser, ich führe einen Lieferwagen, keinen Lastwagen. Falsch, Soldat Fankhauser. Der DURO hat ein
Gesamtgewicht von über 3,5 t (5,9 Tonnen) und ist somit nach dem
Strassenverkehrsgesetz ein schwerer Motorwagen. Im Zivilen darf dieses
Fahrzeug, wie auch der UNIMOG S, nur mit dem Führerausweis Kategorie C
(Lastwagen) geführt werden. Für die Armee gilt eine Ausnahmeregelung. Da es
einsatztechnisch und aus Zeitgründen nicht möglich ist, den Doppelfunktionären,
welche diese Lieferwagen führen, eine Lastwagenausbildung zu vermitteln,
erhalten sie den Führerausweis Kategorie III/1, also den reduzierten
Lastwagenausweis. Dieser Ausweis berechtigt den Angehörigen der Armee zwar
zum Führen dieses Fahrzeugtyps über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, entbindet ihn
jedoch nicht von den einschlägigen zivilen Verkehrsvorschriften. Wer also mit einem DURO oder einem UNIMOG S unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er nach den zivilen
Gesetzen einen Lastwagen führt. Somit gelten für
ihn auch die für Lastwagen relevanten Vorschriften (Fahr- und Anhängerverbote,
Umleitungen, Gewichtsbeschränkungen usw.). Im Falle eines Unfalles würde sich
ein Missachten der entsprechenden Verhaltensregeln sehr nachteilig auf den
Fahrzeugführer auswirken, denn bekanntlich gilt ja: Nichtwissen schützt vor
Strafe nicht! Anders verhält es sich mit dem PINZGAUER. Zwar wird auch für dieses Fahrzeug der Führerausweis Kategorie III/1 verlangt, aber alle Modelle des PINZGAUER sind zugelassen für ein Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, und somit gelten sie im Sinne des Gesetzes nicht als Lastwagen.
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