Duro, ein Lieferwagen

der keiner ist

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Duro
Geländefahren

 

 

Ein Beitrag von Herrn Brändli, Heer, UG Ausbildungsführung,

Militärische Unfallverhütung (Fachinfo 2/98 BALOG)

 

Die Bezeichnung lautet offiziell Lieferwagen 2,2 t, gl 4x4, DURO. Im militärischen Umgangston bezeichnet man ihn nur als Lieferwagen. Beides ist falsch, denn der „Bucher DURO“ ist eigentlich ein Lastwagen, wie übrigens auch der UNIMOG S. Militärische Bezeichnungen können ganz schön verwirren.

Übermittlungssoldat Fankhauser staunte nicht schlecht, als ihn der Kantonspolizist stoppte und ihm erklärte, er befinde sich mit seinem DURO in einem Fahrverbot. Ob er das Schild „Verbot für Lastwagen“ nicht gesehen habe, fragte dieser ihn. „Gesehen schon, aber das interessiert mich nicht“, konterte Fankhauser, „ich führe einen Lieferwagen, keinen Lastwagen“.

Falsch, Soldat Fankhauser. Der DURO hat ein Gesamtgewicht von über 3,5 t (5,9 Tonnen) und ist somit nach dem Strassenverkehrsgesetz ein schwerer Motorwagen. Im Zivilen darf dieses Fahrzeug, wie auch der UNIMOG S, nur mit dem Führerausweis Kategorie C (Lastwagen) geführt werden. Für die Armee gilt eine Ausnahmeregelung. Da es einsatztechnisch und aus Zeitgründen nicht möglich ist, den Doppelfunktionären, welche diese Lieferwagen führen, eine Lastwagenausbildung zu vermitteln, erhalten sie den Führerausweis Kategorie III/1, also den reduzierten „Lastwagenausweis“. Dieser Ausweis berechtigt den Angehörigen der Armee zwar zum Führen dieses Fahrzeugtyps über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, entbindet ihn jedoch nicht von den einschlägigen zivilen Verkehrsvorschriften.

Wer also mit einem DURO oder einem UNIMOG S unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er nach den zivilen Gesetzen einen Lastwagen führt. Somit gelten für ihn auch die für Lastwagen relevanten Vorschriften (Fahr- ­und Anhängerverbote, Umleitungen, Gewichtsbeschränkungen usw.). Im Falle eines Unfalles würde sich ein Missachten der entsprechenden Verhaltensregeln sehr nachteilig auf den Fahrzeugführer auswirken, denn bekanntlich gilt ja: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!

Anders verhält es sich mit dem PINZGAUER. Zwar wird auch für dieses Fahrzeug der Führerausweis Kategorie III/1 verlangt, aber alle Modelle des PINZGAUER sind zugelassen für ein Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, und somit gelten sie im Sinne des Gesetzes nicht als Lastwagen.